Die deutsche Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Energiewende voranzutreiben und bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Um dieses ambitionierte Ziel zu verwirklichen, wurden zahlreiche Förderprogramme ins Leben gerufen, die Privatpersonen und Unternehmen beim Umstieg auf erneuerbare Energien und nachhaltige Mobilität unterstützen. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten aktuellen Fördermöglichkeiten in Deutschland.
Förderungen für Elektromobilität
1. Umweltbonus für Elektrofahrzeuge
Der Umweltbonus wurde zwar zum Jahresende 2022 angepasst, bleibt aber weiterhin eine wichtige Fördermaßnahme:
- Bis zu 4.500 € Förderung für rein elektrische Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis 40.000 €
- Bis zu 3.000 € für E-Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 € und 65.000 €
- Keine Förderung mehr für Plug-in-Hybride seit 1. Januar 2023
- Voraussetzung: Mindesthaltedauer von 12 Monaten
Wichtig: Die Förderung wird nur gewährt, solange Haushaltsmittel verfügbar sind. Eine frühzeitige Beantragung ist daher ratsam.
2. Förderung privater Ladestationen (Wallboxen)
Für die Installation privater Ladestationen gab es in der Vergangenheit ein KfW-Förderprogramm, das jedoch derzeit ausgesetzt ist. Alternative Fördermöglichkeiten bestehen durch:
- Regionale Programme einzelner Bundesländer oder Kommunen
- Förderungen durch lokale Energieversorger
- Steuerliche Absetzbarkeit der Installationskosten bei betrieblicher Nutzung
Es lohnt sich, bei den lokalen Behörden und Energieversorgern nachzufragen, welche Programme aktuell verfügbar sind.
3. Sonderabschreibung für elektrische Lieferfahrzeuge
Für Unternehmen gibt es eine Sonderabschreibungsmöglichkeit:
- Sofortige Abschreibung von 50% der Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung
- Gilt für rein elektrische Lieferfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3
- Erhebliche steuerliche Vorteile für Gewerbetreibende
Förderungen für Photovoltaikanlagen und Speicher
1. Erleichterungen für PV-Anlagenbetreiber
Die Bundesregierung hat mit dem "Osterpaket" und dem "Solarpaket" mehrere Verbesserungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen auf den Weg gebracht:
- Mehrwertsteuerbefreiung auf Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen (0% statt 19%)
- Vereinfachte Anmeldung und bürokratische Erleichterungen
- Keine Einkommensteuer für Anlagen bis 30 kWp bei Einfamilienhäusern und bis 15 kWp pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern
Diese Maßnahmen senken die Investitionskosten erheblich und verkürzen die Amortisationszeit.
2. Einspeisevergütung nach dem EEG
Trotz reduzierter Fördersätze bleibt die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ein wichtiger Baustein der Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen:
- Garantierte Vergütung über 20 Jahre
- Für Dachanlagen bis 10 kWp: ca. 8,6 Cent/kWh
- Für Anlagen bis 40 kWp: ca. 7,5 Cent/kWh
- Wahlweise auch Volleinspeisung mit höheren Vergütungssätzen möglich
Alternativ kann die Direktvermarktung des Stroms über Stromhändler wirtschaftlich interessant sein.
3. Förderung von Batteriespeichern
Batteriespeicher werden auf Bundesebene nicht direkt gefördert, jedoch gibt es attraktive Programme auf Landesebene:
- NRW: Bis zu 2.500 € Zuschuss für Batteriespeicher in Verbindung mit neuen PV-Anlagen
- Bayern: Bis zu 3.200 € für PV-Speichersysteme
- Thüringen: Bis zu 900 € je kWh Speicherkapazität
- Baden-Württemberg: "Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher" mit Zuschüssen von bis zu 30%
Diese Förderprogramme sind häufig zeitlich begrenzt und budgetiert. Eine frühzeitige Beantragung wird empfohlen.
Förderungen für energetische Gebäudesanierung
1. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die BEG ist das zentrale Instrument zur Förderung energetischer Sanierungen und umfasst mehrere Teilprogramme:
- BEG Wohngebäude (BEG WG): Förderung für Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen
- BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG): Für Gewerbeimmobilien und öffentliche Gebäude
- BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM): Gezielte Förderung einzelner Sanierungsschritte
Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse oder zinsgünstige KfW-Kredite mit Tilgungszuschüssen.
2. Heizungsförderung im Rahmen der BEG
Besonders interessant ist die Förderung beim Austausch alter Heizungsanlagen gegen klimafreundliche Alternativen:
- Wärmepumpen: Bis zu 40% Förderung
- Biomasseheizungen (Pellets, Hackschnitzel): Bis zu 20% Förderung
- Solarthermie: Bis zu 25% Förderung
- Zusätzlicher "Heizungs-Tausch-Bonus" von 10% beim Austausch alter Öl- und Gasheizungen
Wichtig: Seit August 2022 müssen Heizungssysteme, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen, um förderfähig zu sein.
3. Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen
Als Alternative zur BEG können Immobilienbesitzer eine steuerliche Förderung in Anspruch nehmen:
- Steuerermäßigung von 20% der Sanierungskosten
- Verteilung über drei Jahre (je 7%, 7% und 6%)
- Maximal 40.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit (= bis zu 8.000 € Steuerersparnis)
- Voraussetzung: Das Gebäude ist älter als 10 Jahre
Wichtig: Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist nicht möglich.
Beratungsangebote und Förderungen für die Planung
1. Energieberatung für Wohngebäude
Eine professionelle Energieberatung ist der erste Schritt zu einer erfolgreichen energetischen Sanierung:
- Bis zu 80% Zuschuss für eine umfassende Energieberatung, max. 1.300 € für Ein- und Zweifamilienhäuser
- Bis zu 1.700 € für Mehrfamilienhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten
- Zusätzlich bis zu 500 € für eine Begleitung der Umsetzung
Diese Beratung ist besonders wertvoll, um ein optimales Sanierungskonzept zu entwickeln und alle Fördermöglichkeiten zu identifizieren.
2. Energieberatung für Unternehmen
Auch Unternehmen können von geförderten Beratungsangeboten profitieren:
- "Energieberatung im Mittelstand": Bis zu 80% Zuschuss, maximal 6.000 €
- Förderung von Energiemanagementsystemen und Energieaudits
- Spezielle Programme für das produzierende Gewerbe
Fazit: Individuelle Beratung ist entscheidend
Die Förderlandschaft für grüne Energie in Deutschland ist vielfältig und komplex. Um das Maximum aus den verfügbaren Programmen herauszuholen, empfehlen wir eine individuelle Beratung. Bei Ammancepha unterstützen wir Sie gerne dabei, die für Sie passenden Förderprogramme zu identifizieren und bei der Beantragung zu helfen.
Beachten Sie, dass die Förderlandschaft ständigen Änderungen unterliegt. Die hier dargestellten Informationen entsprechen dem Stand November 2023. Für die aktuellsten Informationen kontaktieren Sie uns oder die zuständigen Förderstellen.